11. Hauptversammlung vom 12. Februar 2021
Die Hauptversammlung wird auf schriftlichem Weg durchgeführt:
18. Januar: Versand der Einladung und der Stimmformulare / Aufschalten der Dokumente im Mitgliederbereich der Homepage.
Bis 8. Februar: Rücksendung der Stimmformulare an den Präsidenten (es gilt Datum des Poststempels).
12. Februar: Auszählung der Stimmformulare durch eine Delegation des Vorstandes (Covid-19-Bestimmungen bedingt) unter Aufsicht eines Ehrenmitgliedes.
Anschliessend Publikation der Abstimmungsergebnisse im internen Bereich der Homepage.
Die Stimmrechtsformulare sind persönlich auszufüllen.
Stimmberechtigt sind alle definitiv im RVAM aufgenommenen Aktiv- und Ehrenmitglieder sowie Junioren ab 16 Jahren (Art. 2+3 der Statuten).